b2cvergleich

Preise erfasst am 25.08.2026

12 Wege verglichen amtliche Gebühren aus der GebOSt keine bezahlten Platzierungen Preisstand 25.08.2026
  1. Kfz-Zulassung
  2. Anbieter im Preisvergleich

12 Wege, Ihr Auto anzumelden — von 12,80 € bis 139 €

Zehn gewerbliche Zulassungsplattformen und die zwei amtlichen Wege im direkten Preisvergleich für Anmeldung, Ummeldung, Wiederzulassung und Abmeldung. Sortiert wird ausschließlich nach Preis.

Sortierung: nur nach Preis — keine bezahlten Platzierungen

Einziges Kriterium ist der Preis für den gewählten Vorgang. Keine bezahlte Platzierung, keine Provisionsgewichtung. Anbieter ohne veröffentlichten Preis stehen am Ende und werden nie als günstigster Weg markiert.

Betreiberin ist die DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), die mit ZulassungOnline24 selbst eine der gelisteten Plattformen betreibt. Dieser Eintrag trägt die Kennzeichnung „eigenes Angebot“ und wird in der Sortierung wie jeder andere behandelt. Alle Hauptparameter auf der Seite Transparenz und Methodik.

Vergleichsbasis: Angezeigt ist die Servicegebühr inkl. amtlicher Gebühren, ohne Schilder. Schilderprägung (marktüblich 20–35 €) kommt bei den meisten Anbietern separat hinzu; wo sie im Preis enthalten ist, steht das in der Zeile. Vier Anbieter verkaufen ausschließlich mit Schildern — deren Preis enthält die Kennzeichen bereits.

    Filter
    Welcher Vorgang?
    Art des Weges

    Die amtlichen Gebühren mit Gebührennummer

    Diese Beträge sind kein Marktpreis, sondern geltendes Bundesrecht. Der Verordnungsgeber hat für jeden Vorgang eine eigene, niedrigere Gebührennummer für den internetbasierten Weg geschaffen. Genau diese Differenz erklärt, warum der amtliche Weg jeden Dienstleister unterbietet.

    Anlage zu § 1 GebOSt — Abschnitt 2, Fahrzeugzulassung
    Geb.-Nr.Vorgang ZulassungsstelleInternetbasiertErsparnis
    221.1
    221.1.1
    Zulassung / WiederzulassungNeufahrzeug oder Fahrzeug aus anderem Bezirk, mit Kennzeichenwechsel 30,00 €12,80 €−17,20 €
    221.8
    221.8.1
    Umschreibung im selben BezirkHalterwechsel, Kennzeichen bleibt im Zulassungsbezirk 24,20 €10,40 €−13,80 €
    221.2
    221.2.1
    Adressänderung nach UmzugWohnsitzwechsel aus einem anderen Zulassungsbezirk 27,10 €12,10 €−15,00 €
    221.6
    221.7
    Wiederzulassung im selben BezirkFahrzeug war außer Betrieb gesetzt, Bezirk unverändert 23,00 €10,60 €−12,40 €
    224.1
    224.2
    AußerbetriebsetzungAbmeldung, innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks 15,90 €2,10 €−13,80 €
    230 Kennzeichen-ReservierungVorwegzuteilung je Erkennungsnummer — auf Wunschkennzeichen zusätzlich 10,20 € 2,60 € (+ 10,20 € Wunsch)gleich

    Quelle: Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Abschnitt 2. Bundeseinheitlich. Behörden rechnen Nebenkosten wie Porto separat ab. Schilderprägung ist nicht amtlich geregelt (marktüblich 20–35 € je Paar).

    Tabelle seitlich scrollbar →

    Wann der günstige Online-Weg nicht funktioniert

    Der amtliche Online-Weg ist immer der billigste — aber er hat Voraussetzungen. Scheitert eine davon, bleiben nur die Zulassungsstelle oder ein Dienstleister. Die Reihenfolge entspricht der sinnvollen Prüfreihenfolge vor dem Antrag.

    1. Der Ausweis hat keine aktive Online-AusweisfunktionNötig ist ein Personalausweis im Scheckkartenformat (ab 2010) oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter eID und der selbst gewählten 6-stelligen PIN.
    2. Die Zulassungsbescheinigung ist zu altVerdeckte Sicherheitscodes gibt es erst in Teil I ab 2015 und Teil II ab 2018. Ältere Papiere lassen sich online nicht validieren.
    3. Die Plakette trägt keinen SicherheitscodeAuch das Kennzeichen braucht Stempelplaketten mit verdecktem Code — Standard ab Zulassung 1. Januar 2015.
    4. Der Code wurde zu früh freigerubbeltEin freigelegter Sicherheitscode gilt als verbraucht. Papiere erst prüfen, den Code erst im Antragsprozess freilegen.
    5. Der Halter ist keine natürliche Personi-Kfz Stufe 4 setzt einen persönlichen Ausweis voraus. Firmenfahrzeuge laufen über die Großkundenschnittstelle.

    Häufige Fragen

    Was ist der günstigste Weg, ein Auto anzumelden?

    Der amtliche Online-Weg über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde: 12,80 € für die Anmeldung, 10,40 € für die Ummeldung, 2,10 € für die Abmeldung. Kein gewerblicher Anbieter kommt in die Nähe, weil auf diese Gebühren dort immer eine Servicemarge aufschlägt. Günstigster Dienstleister im Vergleich ist Zulassungsautomat mit 18,29 € für die Abmeldung und 89,99 € für die Anmeldung.

    Warum kostet ein Zulassungsdienst das Zehnfache?

    Weil Sie zwei verschiedene Dinge kaufen. Beim amtlichen Weg zahlen Sie nur die Verwaltungsgebühr. Beim Dienstleister zahlen Sie zusätzlich dafür, dass jemand den Vorgang übernimmt — ohne dass Sie eine eID, gültige Sicherheitscodes oder einen Behördentermin brauchen. Der Aufpreis ist der Preis für den Wegfall dieser Voraussetzungen.

    Sind die Schilder im Anbieterpreis enthalten?

    Das ist der häufigste versteckte Posten. Enthalten sind sie bei Zulassung24 Berlin, KFZ-Zulassung24, Zulassungsdienst München und ichwillzulassen.de. Extra kosten sie bei Bundeszulassung24 (29,90 €), KFZ Expresszulassung (29,90 €), Online Auto Abmelden (29,70 €), Zulassungsautomat (ab 9,99 € je Schild plus 5,50 € Versand), KfzPortal24 (ab 7,30 €) und ZulassungOnline24. Ein Angebot ohne Schilder ist also schnell 30 € teurer als es aussieht.

    Darf ich nach der Online-Zulassung sofort losfahren?

    Ja. Mit i-Kfz Stufe 4 wurde zum 1. September 2023 die sofortige Inbetriebsetzung eingeführt. Das Fahrzeug darf genutzt werden, sobald die Zulassung online abgeschlossen ist — Bescheid und Papiere kommen anschließend per Post.

    Gelten die amtlichen Gebühren bundesweit gleich?

    Die Sätze der GebOSt gelten bundeseinheitlich. Abweichungen im Endbetrag entstehen durch Nebenkosten, die die jeweilige Behörde separat berechnet — vor allem Porto. Schilderpreise sind gar nicht amtlich geregelt, sondern reine Marktpreise der Prägestellen.

    Wie aktuell sind die Anbieterpreise?

    Alle Anbieterpreise wurden am 25. August 2026 von den öffentlich zugänglichen Preisseiten der Anbieter erfasst; die Quelle steht bei jedem Eintrag. Preise können sich jederzeit ändern — maßgeblich ist der Betrag, den der Anbieter Ihnen vor dem Kauf ausweist. Die amtlichen Gebühren ändern sich nur durch Verordnungsänderung.

    Transparenz und Methodik

    Ein Vergleich ist nur so viel wert wie die Offenlegung dahinter. Deshalb hier vollständig, woher die Zahlen stammen, wie sortiert wird und welche wirtschaftlichen Verbindungen bestehen.

    Wirtschaftliche Verbindung

    Betreiberin ist die DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), die mit ZulassungOnline24 selbst eine der gelisteten Plattformen betreibt. Der Eintrag ist als „eigenes Angebot“ gekennzeichnet und erhält keine Sonderbehandlung. Alle Anbieterlinks sind als sponsored ausgezeichnet.

    Wie das Ranking entsteht

    Einziges Sortierkriterium ist der Preis für den gewählten Vorgang. Keine bezahlten Platzierungen, keine Provisionsgewichtung. Anbieter ohne veröffentlichten Preis stehen am Ende und gelten nie als günstigster Weg.

    Woher die Zahlen stammen

    Amtliche Beträge stammen aus der Anlage zu § 1 GebOSt und sind mit Gebührennummer belegt. Anbieterpreise stammen von den öffentlichen Preisseiten der jeweiligen Anbieter, erfasst am 25. August 2026, Quelle je Eintrag genannt.

    Was dieser Vergleich nicht ist

    Keine Rechtsberatung und keine vollständige Marktübersicht — gelistet sind Plattformen mit öffentlich nachprüfbaren Preisen. Maßgeblich ist im Einzelfall der Gebührenbescheid Ihrer Zulassungsbehörde. Vollständige Methodik · Impressum