b2cvergleich

Offenlegung nach § 5b Abs. 2 UWG

Transparenz und Methodik

Ein Vergleichsportal ist nur so viel wert wie die Offenlegung dahinter. Diese Seite nennt die Hauptparameter des Rankings, die Aufnahmekriterien, jede Datenquelle und die wirtschaftliche Verbindung zwischen der Betreiberin und einem der gelisteten Anbieter.

Die Hauptparameter des Rankings

Nach § 5b Abs. 2 UWG müssen Vergleichsportale offenlegen, wonach sie ihre Ergebnisse ordnen. Hier ist die vollständige Antwort:

Es gibt keine bezahlte Platzierung. Ein Listenplatz kann nicht gekauft, gemietet oder durch eine Vereinbarung beeinflusst werden. Es besteht mit keinem gelisteten Anbieter eine Provisions-, Affiliate- oder Vergütungsvereinbarung.

Wirtschaftliche Verbindung

Betreiberin dieser Seite ist die DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), Wiesbaden. Sie betreibt selbst Online-Portale für Kfz-Zulassungen. Eines davon — ZulassungOnline24 — ist in diesem Vergleich gelistet.

Daraus folgt für uns eine Pflicht, nicht nur ein Hinweis:

Alle Links auf Anbieterseiten — auch auf das eigene Angebot — sind mit rel="nofollow noopener sponsored" ausgezeichnet.

Wer in den Vergleich aufgenommen wird

Die Aufnahme ist kostenlos und kann nicht gekauft werden. Gelistet wird, wer beide Kriterien erfüllt:

Das zweite Kriterium schließt einen Teil des Marktes aus — etwa Anbieter, die Preise erst im Bestellprozess oder auf Anfrage nennen. Dieser Vergleich ist deshalb ausdrücklich keine vollständige Marktübersicht. Veröffentlicht ein Anbieter nur für einen Teil der Vorgänge Preise, wird er trotzdem gelistet; die fehlenden Vorgänge erscheinen als „Preis nicht öffentlich“ statt geschätzt zu werden.

Woher die Zahlen stammen

Amtliche Gebühren

Alle mit einer Gebührennummer gekennzeichneten Beträge stammen aus der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Abschnitt 2. Es handelt sich um geltendes Bundesrecht, nicht um Erhebungen oder Schätzungen. Die Gebührennummer steht in der Tabelle, damit Sie jeden Betrag im Verordnungstext selbst nachschlagen können.

Anbieterpreise

Die Anbieterpreise wurden am 25. August 2026 von den öffentlich zugänglichen Preisseiten der jeweiligen Anbieter erfasst. Die Quelle ist bei jedem Eintrag in der Ergebnisliste genannt. Übernommen wird der niedrigste öffentlich beworbene Festpreis für den jeweiligen Vorgang; wo ein Anbieter Pakete anbietet, wird das Paket herangezogen, das die amtlichen Gebühren einschließt, und das jeweils andere im Hinweistext benannt.

Preise sind eine Momentaufnahme und können sich jederzeit ändern. Maßgeblich ist ausschließlich der Betrag, den der Anbieter Ihnen vor Vertragsschluss ausweist.

Was nicht im angezeigten Preis steckt

Schilderprägung ist nicht amtlich geregelt und bei vielen Anbietern ein Zusatzposten. Ob Schilder enthalten sind, steht bei jedem Eintrag; ist das nicht der Fall, nennt der Preishinweis den Aufpreis. Das ist der häufigste Grund, warum ein Angebot am Ende teurer ausfällt als beworben.

Um die Preise vergleichbar zu halten, ist die angezeigte Zahl die Servicegebühr inkl. amtlicher Gebühren, ohne Schilder. Vier Anbieter — Zulassung24 Berlin, KFZ-Zulassung24, Zulassungsdienst München und ichwillzulassen.de — verkaufen ausschließlich Komplettpakete mit geprägten Kennzeichen und bieten keinen Preis ohne Schilder an. Ihr Betrag enthält die Schilder deshalb bereits; das ist in der Ergebnisliste gekennzeichnet und beim direkten Zahlenvergleich zu berücksichtigen. Wir rechnen keine fiktiven „Ohne-Schilder“-Preise heraus, die der Anbieter selbst nicht ausweist.

Wie Fehler korrigiert werden

Ist ein Preis veraltet, falsch zugeordnet oder ein Anbieter unzutreffend beschrieben, melden Sie das an kontakt@code-expert.de. Nachprüfbare Angaben korrigieren wir kurzfristig und passen das Erfassungsdatum an. Das gilt für gelistete Anbieter ebenso wie für Nutzerinnen und Nutzer.

Was dieser Vergleich nicht leistet

Stand: 25. August 2026 · Preiserfassung: 25. August 2026