b2cvergleich

Preise erfasst am 25.08.2026

12 Wege verglichen amtliche Gebühren aus der GebOSt keine bezahlten Platzierungen Preisstand 25.08.2026
  1. Kfz-Zulassung
  2. Anbieter im Preisvergleich

12 Wege, Ihr Auto anzumelden — von 12,80 € bis 139 €

Zehn Online-Zulassungsdienste und die zwei Wege übers Amt — direkt nebeneinander fürs Anmelden, Ummelden, Wiederzulassen und Abmelden. Sortiert nur nach Preis, sonst nach nichts.

Sortierung: nur nach Preis — keine bezahlten Platzierungen

Einziges Kriterium ist der Preis für den gewählten Vorgang. Keine bezahlte Platzierung, keine Provisionsgewichtung. Anbieter ohne veröffentlichten Preis stehen am Ende und werden nie als günstigster Weg markiert.

Betreiberin ist die DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), die mit ZulassungOnline24 selbst eine der gelisteten Plattformen betreibt. Dieser Eintrag trägt die Kennzeichnung „eigenes Angebot“ und wird in der Sortierung wie jeder andere behandelt. Alle Hauptparameter auf der Seite Transparenz und Methodik.

Vergleichsbasis: Angezeigt ist die Servicegebühr inkl. amtlicher Gebühren, ohne Schilder. Schilderprägung (marktüblich 20–35 €) kommt bei den meisten Anbietern separat hinzu; wo sie im Preis enthalten ist, steht das in der Zeile. Vier Anbieter verkaufen ausschließlich mit Schildern — deren Preis enthält die Kennzeichen bereits.

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    Die amtlichen Gebühren mit Gebührennummer

    Diese Beträge legt kein Anbieter fest, sondern der Staat — sie stehen so in der Gebührenordnung. Für die Online-Zulassung hat der Gesetzgeber überall eine eigene, niedrigere Gebühr eingetragen. Genau deshalb ist das Amt online immer günstiger als jeder Dienstleister. Die Nummer in der ersten Spalte können Sie im Gesetzestext selbst nachschlagen.

    Anlage zu § 1 GebOSt — Abschnitt 2, Fahrzeugzulassung
    Geb.-Nr.Vorgang ZulassungsstelleInternetbasiertErsparnis
    221.1
    221.1.1
    Zulassung / WiederzulassungNeuwagen oder Auto aus einem anderen Kreis, mit neuem Kennzeichen 30,00 €12,80 €−17,20 €
    221.8
    221.8.1
    Umschreibung im selben BezirkNeuer Besitzer, Kennzeichen bleibt gleich 24,20 €10,40 €−13,80 €
    221.2
    221.2.1
    Adressänderung nach UmzugNach einem Umzug aus einem anderen Kreis 27,10 €12,10 €−15,00 €
    221.6
    221.7
    Wiederzulassung im selben BezirkAuto war abgemeldet und wird wieder angemeldet 23,00 €10,60 €−12,40 €
    224.1
    224.2
    AußerbetriebsetzungAuto stilllegen bzw. abmelden 15,90 €2,10 €−13,80 €
    230 Kennzeichen-ReservierungKennzeichen vorab reservieren — Wunschkennzeichen kostet 10,20 € mehr 2,60 € (+ 10,20 € Wunsch)gleich

    Quelle: Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Abschnitt 2. Bundeseinheitlich. Behörden rechnen Nebenkosten wie Porto separat ab. Schilderprägung ist nicht amtlich geregelt (marktüblich 20–35 € je Paar).

    Tabelle seitlich scrollbar →

    Wann die günstige Online-Zulassung nicht klappt

    Über das Amt ist es online immer am billigsten — aber nur, wenn ein paar Dinge stimmen. Fehlt eins davon, bleibt nur der Gang zur Zulassungsstelle oder ein Dienstleister. Prüfen Sie es am besten der Reihe nach, bevor Sie online starten:

    1. Ihr Ausweis kann sich online nicht ausweisenSie brauchen einen Personalausweis (Scheckkarten-Format, ab 2010) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion und Ihrer selbst gewählten 6-stelligen PIN. Ohne PIN geht es nicht.
    2. Ihre Fahrzeugpapiere sind zu altDie versteckten Sicherheitscodes gibt es erst im Fahrzeugschein ab 2015 und im Fahrzeugbrief ab 2018. Ältere Papiere kann das System online nicht prüfen.
    3. Auf dem Nummernschild fehlt der SicherheitscodeAuch die runde Stempelplakette auf dem Kennzeichen braucht einen versteckten Code. Den haben alle Autos, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden.
    4. Der Code wurde zu früh freigerubbeltEin einmal freigekratzter Code ist verbraucht. Also erst die Papiere prüfen und den Code erst freilegen, wenn der Online-Antrag danach fragt.
    5. Das Auto läuft auf eine FirmaDie Online-Zulassung für Privatpersonen setzt einen persönlichen Ausweis voraus. Firmenfahrzeuge laufen über ein eigenes Verfahren.

    Häufige Fragen

    Was ist der günstigste Weg, ein Auto anzumelden?

    Selbst online über das Amt — das nennt sich i-Kfz. Dann zahlen Sie nur die Amtsgebühr: 12,80 € fürs Anmelden, 10,40 € fürs Ummelden, 2,10 € fürs Abmelden. Kein Dienstleister kommt da ran, weil bei ihm immer ein Aufschlag fürs Erledigen dazukommt. Der günstigste Dienst im Vergleich ist Zulassungsautomat — 89,99 € fürs Anmelden, 18,29 € fürs Abmelden.

    Warum kostet ein Zulassungsdienst so viel mehr?

    Weil Sie zwei verschiedene Dinge kaufen. Beim Amt zahlen Sie nur die Gebühr. Beim Dienstleister zahlen Sie extra dafür, dass jemand die Zulassung für Sie erledigt — ohne dass Sie einen Ausweis mit Online-Funktion, gültige Sicherheitscodes oder einen Termin beim Amt brauchen. Der Aufpreis ist der Preis für diese Bequemlichkeit.

    Sind die Schilder im Preis dabei?

    Das ist der häufigste versteckte Posten. Dabei sind sie bei Zulassung24 Berlin, KFZ-Zulassung24, Zulassungsdienst München und ichwillzulassen.de. Extra kosten sie bei Bundeszulassung24 (29,90 €), KFZ Expresszulassung (29,90 €), Online Auto Abmelden (29,70 €), Zulassungsautomat (ab 9,99 € je Schild plus 5,50 € Versand), KfzPortal24 (ab 7,30 €) und ZulassungOnline24. Ein Angebot ohne Schilder ist also schnell 30 € teurer, als es aussieht.

    Darf ich nach der Online-Zulassung sofort losfahren?

    Ja. Seit dem 1. September 2023 dürfen Sie sofort losfahren, sobald die Online-Zulassung durch ist. Bescheid und Papiere kommen danach per Post.

    Kostet das Amt überall in Deutschland gleich?

    Die Gebühren sind bundesweit gleich geregelt. Kleine Unterschiede beim Endbetrag kommen nur durch Nebenkosten wie Porto, die jede Stelle selbst berechnet. Die Schilderpreise sind gar nicht amtlich — die legen die Prägestellen fest.

    Wie aktuell sind die Anbieterpreise?

    Alle Anbieterpreise haben wir am 25. August 2026 von den öffentlichen Preisseiten der Anbieter genommen; die Quelle steht in jeder Zeile. Preise können sich jederzeit ändern — es zählt immer der Betrag, den der Anbieter Ihnen vor dem Kauf zeigt. Die Amtsgebühren ändern sich nur, wenn der Gesetzgeber sie ändert.

    Transparenz und Methodik

    Ein Vergleich ist nur so viel wert wie die Offenlegung dahinter. Deshalb hier vollständig, woher die Zahlen stammen, wie sortiert wird und welche wirtschaftlichen Verbindungen bestehen.

    Wirtschaftliche Verbindung

    Betreiberin ist die DCS Digital Code Solutions UG (haftungsbeschränkt), die mit ZulassungOnline24 selbst eine der gelisteten Plattformen betreibt. Der Eintrag ist als „eigenes Angebot“ gekennzeichnet und erhält keine Sonderbehandlung. Alle Anbieterlinks sind als sponsored ausgezeichnet.

    Wie das Ranking entsteht

    Einziges Sortierkriterium ist der Preis für den gewählten Vorgang. Keine bezahlten Platzierungen, keine Provisionsgewichtung. Anbieter ohne veröffentlichten Preis stehen am Ende und gelten nie als günstigster Weg.

    Woher die Zahlen stammen

    Amtliche Beträge stammen aus der Anlage zu § 1 GebOSt und sind mit Gebührennummer belegt. Anbieterpreise stammen von den öffentlichen Preisseiten der jeweiligen Anbieter, erfasst am 25. August 2026, Quelle je Eintrag genannt.

    Was dieser Vergleich nicht ist

    Keine Rechtsberatung und keine vollständige Marktübersicht — gelistet sind Plattformen mit öffentlich nachprüfbaren Preisen. Maßgeblich ist im Einzelfall der Gebührenbescheid Ihrer Zulassungsbehörde. Vollständige Methodik · Impressum